ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung (Link: baua)
Ausgabe: Februar 2013
(GMBI 2013, S. 334, zuletzt geändert GMBl 2022, S. 242)
Im Rahmen der Neufassung der ASR A1.3 hat das BMAS zusätzlich folgendes bekanntgemacht: "Die Neufassung der ASR A1.3 vom 28.02.2013 ersetzt die ASR A1.3 GMBl 2007, S. 674.
03/2022 geändert
ASR A1.5 Fußböden (Link: baua)
Ausgabe: März 2022
(GMBI 2022, S. 199)
Im Rahmen der Neufassung der ASR A1.5 hat das BMAS zusätzlich folgendes bekanntgemacht:
Die Neufassung der ASR A1.5 vom März 2022 ersetzt die ASR A1.5/1,2 vom Februar 2013 (GMBl 2013, S. 348).
03/2022 Neufassung
ASR A1.6 Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände (Link: baua)
Ausgabe: Januar 2012
(GMBI 2012, S. 5, zuletzt geändert GMBl 2022, S. 244)
03/2022 geändert
ASR A1.7 Türen und Tore (Link: baua)
Ausgabe: November 2009
(GMBI 2009, S. 1619, zuletzt geändert GMBl 2022, S. 244)
03/2022 geändert
ASR A1.8 Verkehrswege (Link: baua)
Ausgabe: März 2022
(GMBl 2022, S. 214)
Die Neufassung der ASR A1.8 vom März 2022 ersetzt die ASR A1.8 vom November 2012 (GMBl 2012, S. 1210).
03/2022 Neufassung
ASR A2.1 Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen (Link: baua)
Ausgabe: November 2012
(GMBI 2012, S. 1220, zuletzt geändert GMBl 2022, S. 245)
03/2022 geändert
ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände (Link: baua)
Ausgabe: Mai 2018
GMBI 2018, S. 446, zuletzt geändert GMBI 2022, S. 247
Im Rahmen der Neufassung der ASR A2.2 hat das BMAS zusätzlich folgendes bekanntgemacht:
"Die Neufassung der ASR A2.2 Ausgabe Mai 2018 ersetzt die ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" Ausgabe November 2012 (GMBI 2012, S. 1225).
03/2022 geändert
ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge (Link: baua)
Ausgabe: März 2022
(GMBl 2022, S. 227)
Die Neufassung der ASR A2.3 vom März 2022 ersetzt die ASR A2.3 vom August 2007 (GMBl 2007, S. 902).
03/2022 neu
ASR A3.4 Beleuchtung (Link: baua)
Ausgabe: April 2011
(GMBI 2011, S. 303; zuletzt geändert GMBl 2022, S. 248)
03/2022 geändert
ASR A3.4/7 Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme (Link: baua)
Ausgabe: Mai 2009
(GMBl S. 684, zuletzt geändert GMBl 2017, S. 400)
März 2022: Aufhebung der ASR (GMBl 2022, S. 248)
Mitte September ist es in Tuttlingen fast zu einem Größeren Brandschaden gekommen. Bewohner eines Mehrfamilienhauses Alarmierten die Feuerwehr wegen einem Stark Verrauchten Treppenhaus.
In der Wohnung, aus der der Rauch kam, fanden die Einsatzkräfte mehrere kleine Teelichtöfen die unbeaufsichtigt brannten.
An einem der Teelichtöfen war ein Porzellanteller, der als Auflage für die Teelichter dienen sollte, durch die Hitze zerbrochen. Dadurch entwickelte sich ein Schwellbrand auf der Brennbaren Oberfläche des Aufstellortes.
Um einen 15 Quadratmeter großen Raum zu beheizen müsste man sowieso 30 Teelichter anzünden.
Wir Feuerwehrleute und Brandschutzexperten finden diesen Trend mehr als gefährlich!!!
1. Kerzen sollten NIEMALS Unbeaufsichtigt brennen.
2. Keine Brandlasten in unmittelbarer Umgebung.
3. Kerzen sollten ein RAL Siegel haben.
Nicht alleinig die Brandgefahr die von Kerzen ausgeht ist entscheidend. Beim aufstellen von, wie in diesem fall, fast 40 Kerzen geht auch eine Gefahr von den entstehendem Rauch sowie dem sinkenden Sauerstoffanteil durch die Verbrennung aus.
Selbst mit Rauchmelder könnte es zu spät sein, da im Schlaf der Geruchsinn ausgeschalten ist. 70% der Tödlichen Unfälle beim Brand ist durch Rauchgasindikation.
Bildquelle: OBI-Baumarkt
Der betriebliche Brandschutz ist nicht nur eine wichtige Aufgabe, sie ist auch gesetzlich vorgeschrieben. Dennoch gehen Unternehmen viel zu leichtfertig damit um. Im wahrsten Sinn des Wortes ein Spiel mit dem Feuer!
Jeder Betrieb, der auch nur einen einzigen Arbeitnehmer beschäftigt, muss bereits Feuerlöscher in ausreichender Anzahl bereithalten. Umso anspruchsvoller sind die Anforderungen an den Brandschutz, wenn die Betriebe entsprechend größer und die Arbeitsprozesse demzufolge komplexer sind.
Die Geschäftsleitung haftet
so oder so - in jedem Fall ist die Geschäftsleitung dafür verantwortlich, dass alle geforderten Brandschutz-Maßnahmen vorgenommen werden. Der bvbf Bundesverband Brandschutz Fachbetriebe e.V weist darauf hin, dass trotz aller technischen Vorkehrungen der Mensch ausschlaggebend bleibt. Mehr als die Hälfte aller Brände wird durch Fahrlässigkeit der Mitarbeiter oder durch Fehlverhalten am Arbeitsplatz wie unerlaubtes Rauchen verursacht. Es kommt also vor allem darauf an, Kenntnisse zu vermitteln und so auf das Bewusstsein für den vorbeugenden Brandschutz zu schärfen.
Mitarbeiter einbeziehen
Bei größeren Betrieben liegt ein Schwerpunkt des Brandschutzes im baulich-technischen Bereich. Dazu zählen Flucht- und Rettungswege, die vorschriftsmäßig anzulegen und zu beschriften sind. Das Gleiche gilt für das Ausrüsten mit geeigneten Feuerlöschern. Neben einem qualifizierten Brandschutz-Fachbetrieb sollten hierbei auch die Mitarbeiter, insbesondere Brandschutzbeauftragte, einbezogen werden. Eine solche Beteiligung der Mitarbeiter stärkt die Mitverantwortung des Einzelnen und führt zu Verbesserungsvorschlägen, die sich oft als besonders wertvoll erweisen. Denn die Kollegen vor Ort kennen die Betriebsabläufe am besten. Und sie sind es auch, die im Ernstfall zur Selbsthilfe die Löschgeräte wie Feuerlöscher oder spezielle Wandhydraten betätigen müssen. Das setzt allerdings voraus, dass sie deren Handhabung sicher beherrschen.
Mitarbeiter wünschen Brandschutz-Übungen
Wie gering die Brandschutz-Kenntnisse in deutschen Unternehmen sind, enthüllt eine Studie des bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V.: So haben 69 Prozent der Befragten noch nie an einer Brandschutzübung teilgenommen und wissen kaum, wie mit einem Feuerlöscher umzugehen ist. Unter den weiblichen Mitarbeitern waren es sogar 80 Prozent. Der positive Befung: Mehr als die Hälfte der Befragten wünschen sich ausdrücklich Brandschutz-Übungen im eigenen Betrieb. Eine gute Gelegenheit dazu bietet die vorgeschriebene sachkundige Prüfung und Instandhaltung der Feuerlöscheinrichtungen, die regelmäßige durch einen qualifizierten Brandschutz-Fachbetrieb erfolgen muss. Der kompetente Brandschutz-Fachbetrieb ist daher auch der ideale Partner für Brandschutzübungen, die am besten in den Betrieben vor Ort durchgeführt werden sollten.
Für Unternehmen treten durch die neue Fassung der ASR A1.3 sowie der ASR A2.3 signifikante Änderungen im Bereich der Kennzeichnung mit Rettungs- und Brandschutzzeichen in Kraft:
Ist im Betrieb keine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden, müssen zukünftig alle Rettungs- und Brandschutzzeichen lang nachleuchtend sein.
Zusätzlich gibt es eine explizite Vorgabe an die Leuchtdichte (DIN 67510-1, Klasse C).
Ebenfalls sollten nun die alten Schilder nach DIN 4844, auf DIN EN ISO 7010 umgestellt werden.
Misch Beschilderung ist dabei nicht erlaubt.
Für eine ausführliche Beratung kontaktieren Sie uns.
Das IFS (Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer e.V.) hat im vergangenen Jahr annähernd 2.000 Brandursachenermittlungen durchgeführt und auf dieser Basis seine Brandursachenstatistik 2021 veröffentlicht.
Im Wesentlichen wurden Brände untersucht, die erhebliche Schäden in und an Gebäuden verursacht haben. Die Untersuchungsergebnisse werden in der IFS-Schadendatenbank gesammelt und statistisch ausgewertet. Hieraus resultiert die Brandursachenstatistik. Die Statistik auf Basis der Schadendatenbank wird seit 2002 geführt.
Brandursachen 2002-2021 nach der Brandursachsenstatistik des IFS:
Die Auswertungen basieren auf Untersuchungen des technischen Fachpersonal des IFS. Nach welchen Gesichtspunkten die Beauftragung des IFS erfolgt, bestimmen die Auftraggeber. Insofern ist die Statistik nicht repräsentativ für das gesamte Schadengeschehen.
Die relative Verteilung der Brandursachen ist über die Jahre hinweg weitestgehend stabil.
Dies zeigt sich beim Vergleich der Brandursachenstatistiken der einzelnen Jahre ebenso wie beim Vergleich der Brandursachenstatistik 2021 mit der Gesamtstatistik von 2002 bis 2021
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