Der Brandsicherheitswachdienst ist als Organisatorische Maßnahme als Bindeglied zwischen Vorbeugendem und Abwehrendem Brandschutz zu verstehen.
Die Brandsicherheitswache hat den Zweck das entstehungrisiko von Gefahren zu minimieren, bzw bei eingetretenen Gefahren Maßnahmen des Abwehrenden Brandschutz einzuleiten und zu Unterstützen.
Öffentliche und Private Veranstaltungen mit Auswirkungen auf die Öffentlichkeit müssen von der Gemeinde genehmigt werden. Brandsicherheitswachen werden dann immer angeordnet wenn eine Gefahr für die Öffentliche Sicherheit bestehen kann.
• Wenn mit einer großen Anzahl von Besuchern zu rechnen ist.
• Mit offenem Feuer oder Pyrotechnik umgegangen wird.
• Mit Leichtentzündlichen oder explosive Stoffen umgegangen wird.
• Mangelhafte Löschwasserversorgung oder Löschmittelvorhaltung bekannt sind.
Wir stellen unter anderem diese Brandsicherheitswache für Ihre Veranstaltung wenn Sie dies als Auflage bekommen haben.
Für eine Ausführliche kostenlose Beratung kontaktieren Sie uns.
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