Die Brandschutzordnung muss aufgrund mehrerer Rechtsnormen (z.B. ArbSchG, ArbStättV) und Unfallverhütungsvorschriften (z.B. DGUV Vorschrift 1,
DGUV Information 205-001) erstellt und stets auf aktuellem Stand gehalten
werden.
Als Basis für die inhaltliche Ausarbeitung dient die DIN 14096, wobei wie oben erwähnt, eine betriebsspezifische Anpassung durch den Ersteller notwendig ist.
Für die Erstellung und den Erlass der Brandschutzordnung ist der Unternehmer zuständig. In den meisten Fällen lässt man sich von einem Brandschutzbeauftragten helfen.
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