Der anlagentechnische Brandschutz beinhaltet alle Maßnahmen, bei denen technische Geräte für den Brandschutz zum Einsatz kommen. Diese Maßnahmen müssen Arbeitgeber und andere Verantwortliche im Rahmen ihres Brandschutzkonzepts festlegen. Aber welche Vorgaben gibt es beim anlagentechnische Brandschutz? Und welche gesetzlichen Vorschriften sind zu beachten?
Ebenfalls im anlagentechnischen Brandschutz angesiedelt sind Brandmeldeanlagen. Sie erkennen eventuelle Rauchentwicklung frühzeitig und melden diese an eine professionelle Stelle, etwa die nächstgelegene Feuerwehrstation. Der Arbeitgeber muss alle Brandmeldeanlagen vierteljährlich prüfen und einmal jährlich warten lassen.
Es gibt sowohl automatische als auch nicht automatische Brandmeldeanlagen. Sie unterscheiden sich wie folgt:
Automatische Brandmelder
Automatische Brandmelder können auf verschiedene Brandursachen reagieren, wie z. B.:
Am häufigsten kommen in der Praxis Ionisations- und optische Rauchmelder zum Einsatz. Automatische Brandmeldeanlagen lassen sich sowohl punktförmig als auch linienförmig im Raum anbringen. Explosionsgefährdete Bereiche (Ex-Bereiche) benötigen spezielle exgeschütze Brandmeldeanlagen mit entsprechender Kennzeichung.
Nicht automatische Brandmelder
Bei nicht automatischen Brandmeldeanlagen (Handfeuermelder) müssen Personen die Geräte im Brandfall manuell bedienen. Sie sind für Flucht- und Rettungswege sowie Ausgänge am Gebäude vorgesehen. Typisch für Handfeuermelder sind akustische Warnsiglane wie Sirenen oder Hupen, wenn sie ein Feuer registrieren. Aber auch optische Signale wie Blitzleuchten sind in vielen Handfeuermeldern integriert.
Auch Löschwassereinrichtungen wie Feuerlöscher sind grundlegender Bestandteil des anlagentechnischen Brandschutzes. Das Bereitstellen von Löschwasser ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Brandbekämpfung. Je nach Brandklassen müssen Verantwortliche verschiedene Arten bzw. Löschmittel von Feuerlöschern verwenden, um ein Feuer zu bekämpfen.
Außerdem unterscheiden sich Feuerlöscher zwischen mobilen und ortsfesten Einrichtungen. Während mobile Feuerlöscher vorrangig zur Selbsthilfe gedacht sind, beinhalten stationäre Feuerlöschanlagen auch Einrichtungen für die Feuerwehr.
Der Arbeitgeber muss alle Feuerlöscher gut sichtbar und leicht zugänglich an folgenden Stellen im Betrieb anbringen:
Weiter dürfen die einzelnen Feuerlöscher jeweils maximal 20 m voneinander entfernt installiert sein. Als Höhe empfiehlt sich ein Wert zwischen 0,80 m und 1,20 m.
Außerdem muss der Arbeitgeber die Feuerlöscher alle zwei Jahre durch eine sachkundige Person inspizieren lassen. Eine innere Prüfung durch eine befähigte Person ist alle fünf Jahre notwendig.
Auch Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA-Anlagen) gehören zum anlagentechnischen Brandschutz. Sie erleichtern der Feuerwehr die Brandbekämpfung, indem sie entstehenden Rauch und Hitze abführen.
Es gibt drei Arten von Entrauchungsanlagen. Dazu zählen:
Natürliche Entrauchungsanlagen (NRA)
Maschinelle Entrauchungsanlagen (MRA)
Rauchschutz-Druckanlagen (DRA)
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