"Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss!"
Zitat aus einem Urteil des Oberverwaltungsgericht Münster 10 A 363/86 vom Dezember 1987.
Als „Brandschutz“ werden die Schutzmaßnahmen bezeichnet, welche die der Entstehung eines Brandes sowie der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen. Auch die Rettung von Lebewesen sowie wirkungsvolle Löscharbeiten bei einem Brand gehören zum Brandschutz.
Unterschieden wird zwischen vorbeugendem und abwehrendem Brandschutz.
1. Vorbeugender Brandschutz
Vorbeugender Brandschutz umfasst alle baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, welche die Entstehung und Ausbreitung von Bränden sowie deren Auswirkung verhindern oder zumindest einschränken sollen. Der vorbeugende Brandschutz lässt sich in drei verschiedene Kategorien einteilen:
Dabei ist zu beachten, dass ein optimaler vorbeugender Brandschutz nur gegeben ist, wenn auf alle drei Kategorien gleichermaßen Wert gelegt wird.
Als baulicher Brandschutz werden alle Brandschutzmaßnahmen beschrieben, welche an einem Gebäude vorhanden sein sollen. Diese baulichen Maßnahmen gelten für sämtliche bei der Errichtung einer baulichen Anlage verwendeten Materialien, aber auch für die Errichtung und Freihaltung von Fluchtwegen und Brandwänden.
Der anlagentechnische Brandschutz umfasst sämtliche mit dem Gebäude verbundenen Anlagen, welche zur Verhütung von Bränden eingebaut worden sind. Dies sind beispielsweise
Die Maßnahmen, die eine Brandgefahr verringern und die Bekämpfung eines Brandes verbessern sollen, werden als organisatorischer Brandschutz bezeichnet. Sie dienen verschiedenen Zwecken:
In öffentlichen Gebäuden und der Industrie ist der organisatorische Brandschutz von immenser Bedeutung; aus diesem Grund werden auch Beschäftigte darin geschult, sich im Sinne des Brandschutzes verhalten zu können.
2. Abwehrender Brandschutz
Der abwehrende Brandschutz tritt erst dann in Kraft, wenn es bereits brennt. Im Gegensatz zum vorbeugenden Brandschutz obliegt dieser der Feuerwehr.
Maßnahmen, welche von dieser ergriffen werden, wenn der vorbeugende Brandschutz versagt hat, werden als abwehrender Brandschutz bezeichnet. Zu diesem zählt nicht nur das eigentliche Löschen des Brandes, sondern auch die Verhinderung von dessen Begleitschäden. Also solche gelten beispielsweise Schäden, welche aufgrund von
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