In der Brandschutzorganisation eines Unternehmens nimmt der Brandschutzbeauftragte eine besondere Stellung ein.
Der Brandschutzbeauftragte ist für alle Beteiligten im Unternehmen die Ansprechperson für alle Fragen und Belange des Brandschutzes im Betrieb. Er unterstützt und berät den Unternehmer bzw. den Arbeitgeber in allen drei Arten des Brandschutzes (vorbeugenden, abwehrenden sowie organisatorischen) und auch im Angelegenheiten von Notfällen und Katastrophen. Diese Aufgaben sind die allgemeinen und übergreifenden Tätigkeiten des Brandschutzbeauftragten.
Seine Pflichten und Aufgaben lassen sich jedoch noch viel weiter konkretisieren. Zuständigkeiten und Aufgaben werden in der Bestellung festgelegt.
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